Aktionärsversammlung

Dividende

Dividendenpolitik

Der Vorstand der Global Cosmed S.A. gibt bekannt, dass am 20. Mai 2015 der Entschluss über die Dividendenpolitik 2015 bis 2017 gefasst wurde.

 Der Vorstand empfiehlt ab 2015 die Zahlung einer Dividende von mindestsens 40 % an den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr, vorausgesetzt die allgemeine Schuldenquote überschreitet nicht den Faktor 2,5.

Der Antrag des Vorstands bezüglich der Dividendenzahlung in oben genannter Höhe wird außerdem von folgenden Faktoren abhängen:

  • Finanzielle Notwendigkeiten bezüglich der Investitionspläne der Gruppe.
  • Finanzielle Notwendigkeiten bezüglich Aufrechterhaltung der Liquidität der Gruppe.
  • Einhaltung der Geschäftsbedingungen bei der Übernahme anderer Unternehmen (einschließlich finanzieller Einschränkungen, die sich aus Geschäftsbedingungen bei solchen Übernahmen ergeben).

Der Beschluss über die Dividendenauszahlung obliegt der Hauptversammlung.

Jeder Beschluss bezüglich der Dividendenauszahlung wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsperspektiven der Gruppe in einer gegebenen Marktsituation vorgenommen sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die Dividendenauszahlung nicht negativ auf die Umsetzung eventueller Entwicklungspläne des Unternehmens auswirken darf.

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Global Cosmed Group
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